Anbieter gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) der SVF-Law-Website und der Social-Media-Auftritte sind:

Rechtsanwaltsgesellschaft Munich InterTrust GmbH

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Gesetzliche Vertreter:

RA Markus Geray

 

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer:

Die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München, www.rak-muenchen.de und der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln, https://www.rak-koeln.de.

 

Die Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte in der EU (CCBE-Berufsregeln)

Diese Regelungen können über die Website der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, Email: schlichtungsstelle@s-d-r.org

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht über die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Räumlicher Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten. Für Haftpflichtansprüche, für die der Versicherungsnehmer vor außereuropäischen Gerichten in Anspruch genommen wird, besteht Leistungspflicht nur in Höhe der Mindestpflichtversicherungssumme.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und Verbraucherstreitbeilegung

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

SVF-Law ist nicht bereit und nicht verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Bildquellennachweise

Verwendung eigenen Bildmaterials.

 

Konzeption, CI, Image, Portraits & Online-Marketing

Eigenkonzeption

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