Lohn- & Finanzbuchhaltung

Die Buchhaltung ist in jedem Unternehmen das kaufmännische Rückgrat. Durch die eingesetzte EDV sind wir in der Lage, von Ihnen eingescannte Belege, die automatisiert in ein externes Rechenzentrum der DATEV geschickt und dort gespeichert werden, zeitgleich zu bearbeiten. Der gescannte Beleg wird der jeweiligen Buchung zugeordnet, so dass er jederzeit im System auffindbar ist, ohne dass dieser von Ihnen im Archiv gesucht werden muss. Sie erhalten von uns einen entsprechenden Online-Zugang über den Sie Ihre Buchhaltung einschließlich aller Auswertungen jederzeit einsehen können.

Auf Wunsch erstellen wir neben den üblichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und der Summen- und Saldenliste, monatliche entsprechend den Mandantenwünschen gestaltete Berichte.

Jahresabschlusserstellung

Für Ihr Unternehmen gleich welcher Rechtsform erstellen wir den Jahresabschluss und fertigen sämtliche Steuererklärungen. Sollten es sich bei Ihrem Unternehmen um einen Konzern handeln, erstellen wir selbstverständlich auch den Konzernabschluss einschließlich den notwendigen Steuererklärungen.

Beratung bei der Gestaltung und Konzeption sowie der Vermögensplanung

Ob Privatperson oder Unternehmen: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Konzeption Ihrer Vorhaben aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht. Es gilt aber stets unsere Maxime: Wirtschaftliche Sinnhaftigkeit vor steuerlicher Optimierung! Denn die Steuergesetzgebung ändert sich so schnell, dass vermeintliche Steuersparmodelle von heute schon morgen möglicherweise nicht mehr anerkannt werden.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Ideen zur Umsetzung Ihrer Vorstellungen wie auch Ihrer Wünsche und begleiten Sie bei deren Realisierung.


Erstellung von Steuererklärungen

Wir übernehmen für Sie die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen und -anmeldungen. Auch alle Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern erledigen wir für Sie.

Wahrnehmung der (außer)gerichtlichen Vertretung

Wir nehmen Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungen wie auch Ihre mögliche gerichtliche Vertretung im Anschluss an ein erfolgloses Einspruchsverfahren durch unsere Anwälte wahr.

Begleitung bei Unternehmensakquisitionen und Umwandlungsvorgängen

Ob Sie beabsichtigen ein Unternehmen zu kaufen oder sich an einem solchen zu beteiligen oder im Wege eines Kaufs von Wirtschaftsgütern (Asset-Deal) das Unternehmen (ggf. zum Teil) übernehmen wollen, beraten wir Sie bei der Durchführung von Due Dilligences oder der Bewertung des zu kaufenden Unternehmens und unterstützen Sie bei den notwendigen Verhandlungen.

Bei Umwandlungen im Bereich des Umwandlungsgesetzes (z.B. Verschmelzungen, Abspaltungen) oder außerhalb desselben (z.B. Einbringungen von Unternehmen in neu gegründete oder bestehende Unternehmen) beraten wir Sie und zeigen Ihnen mögliche Gestaltungsvarianten auf. Entsprechend Ihren wirtschaftlichen Vorstellungen empfehlen wir Ihnen die hierauf am besten passende Option – selbstverständlich unter dem Gesichtspunkt steuerlicher Optimierung.

Erb(schaftsteuer)rechtliche Gestaltung und Unternehmensnachfolgeplanung

Die rechtzeitige Planung der Weiterreichung geschaffenen Vermögens an die nächste Generation hilft rechtzeitig Verantwortung zu übertragen und sich selbst zu entlasten.

Die Weiterentwicklung eines Unternehmens über die eigene Lebenszeit hinaus sollte nicht auf die "lange Bank" hinaus geschoben werden. Wichtig ist, den oder die geeignete(n) Nachfolger(in) zu identifizieren und für die anstehende Aufgabe zu qualifizieren. Wir unterstützen Sie bei der gesellschafts- und steuerrechtlichen Unmsetzung.

In Anbetracht der nach aktuell geltendem Erbschaftsteuerrecht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehender Freibeträge kann die frühzeitige Planung Steuern sparen.

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